Warum Humanität nicht als Richtwert im Umgang mit Flüchtlingen setzen?

Das Thüringer Parlament und der Thüringer Innenausschuss konnten sich beide nicht dazu entschließen, damit zu warten, Menschen in Länder abzuschieben, in denen sie kein Geld, keine Wohnung, keine Arbeit, keine Bildung und keine sozialen Leistungen bekommen. Es ist zwar ebenso zynisch zu sagen, ok, wir warten mit der Abschiebung bis April, dann ist es dort unten wenigstens nicht mehr so kalt. Aber die CDU möchte natürlich erst recht nicht, dass Flüchtlinge wenigstens im Winter die luxuriösen Unterkünfte im Thüringer Hinterland und ihr ausschweifendes Taschengeld in Anspruch nehmen.

Jetzt mal ehrlich: Wenn wir schon Menschen, die nicht nur potentiell, sondern mit höchster Wahrscheinlichkeit, in ihrem sogenannten „Heimatland“ keine lebenswerten Bedingungen vorfinden, schon zurückabschieben wollen, dann bitte nicht in der härtesten Jahreszeit. Und ein ständiges Vertagen des Tagesordnungspunktes (wahrscheinlich noch bis April) bringt uns auch nicht weiter, solange der Innenminister in dieser Zeit jede_n abschieben kann, den oder die er möchte.

Was war nun das genaue Problem mit dem sogenannten „Wintererlass“? Die Forderungen der Grünen und der Linken in ihrem Antrag an den Landtag und ebenso die Forderungen aller Unterstützer_innen der Resolution verlangten einen generellen Abschiebestopp von Roma in die Südbalkanstaaten bis April. Menschlich gesehen, sollten wir grundsätzlich die Abschaffung von Abschiebungen fordern. Praktisch ging es uns jedoch erst einmal um einen kleinen Schritt – keine Abschiebungen im Winter. Aber in Thüringen regiert ja leider noch immer die CDU. Das heißt also, dass ein genereller Abschiebestopp aus juristischen Gründen nicht möglich ist. Das Parlament kann das nicht festlegen, einen generellen Abschiebestopp gibt es nicht. Denn spätestens Bundesinnenminister Friedrich (ja mal wieder CDU) würde die – zwar – landeseigene Ausführung eines – dennoch –Bundesgesetzes bzw. den Versuch der Aussetzung der Ausführung unterbinden. Wieder wird einmal auf dem einfachsten Wege, dem formalen argumentiert. Nicht dass es um MENSCHEN geht.

Was hätten wir stattdessen fordern können bzw. was können wir oder auch die SPD-Fraktion fordern. Denn durch das abermalige Vertagen ist ja noch Zeit. Der Landtag kann dem Innenminister ein politisches Votum mitgeben, welches besagt, dass der Innenminister jeden Fall einzeln bewerten soll und dabei auf eine Abschiebung im Winter verzichtet. Dann übt er einfach seinen Exekutivposten aus und kann dabei auch noch nach menschlichen Beweggründen entscheiden.

Klingt eigentlich ganz einfach. Dennoch haben sich anscheinend nicht alle Menschen und insb. Abgeordnete dem Grundsatz der Humanität verpflichtet. Denn wenn sie es getan hätten, bräuchte es nicht Monate, um darüber zu entscheiden, ob MENSCHEN in ein elendiges Leben geschickt werden sollen oder nicht. Allein dieser „Entscheidungsprozess“, in dem von einer Seite nicht den Menschen gedacht wird, sondern wahrscheinlich eher dem Verwaltungsaufwand und den Kosten, welche diese Menschen verursachen, ist einer Verurteilung wert. Ganz zu schweigen von dem Denken, welches das Fundament für diese Behandlung stellt.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert