Die CDU plant also mit ihrem Programm „Thüringen 2020“ die Konsolidierung des Landeshaushaltes und möchte sogar schon den hauptsächlich von ihr verursachten Schuldenberg von etwa 17 Milliarden Euro bis 2020 anfangen, abzutragen. Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) plant von Jahr zu Jahr schon mal mit einer schwarzen Null im Landeshaushalt. Und wenn es nach ihm geht, rammt er seine haushaltspolitischen Pflöcke schon mal über Doppelhaushalte oder Bewirtschaftungsreserven ein, die gerade zu Lasten „freiwilliger Leistungen“ insbesondere im sozialen und Bildungsbereich gehen und überdies demokratisch bedenklich sind.

Haushaltskonsolidierung in allen Ehren, doch sollte dies mit Augenmaß passieren – nicht nach dem Prinzip „Rasenmäher“. Da wird auf den neben den Personalausgaben höchsten Ausgabeposten geschaut, den Zuweisungen an Kommunen, und dort das größte Einsparpotential ausgemacht. Die Proteste der Landräte und Bürgermeister dürften jedem noch im Ohr klingen. Es werden den Kommunen im Durchschnitt sprudelnde Steuereinnahmen unterstellt, die eine Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs rechtfertigt. Dass es die Durchschnittskommune jedoch nicht gibt, dürfte klar sein – auch dem Finanzminister, der mit der Kürzung des KFA deren jeweilige Haushaltssituation „durchschnittlich“ schön rechnet.

Es steht ebenso die Befürchtung im Raum, dass sich das gleiche Szenario für den nächsten Haushalt wiederholen wird. Mit sinkenden Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich und dem Solidarpakt müsste nach dieser Logik bei den Einsparungen wieder eine Schippe oben drauf gelegt werden. Nicht wenige Bürgermeister werden sich künftig fragen müssen, wie sie ihre Pflichtaufgaben erfüllen noch sollen. Da hilft nicht die platte Erinnerung an vernünftige Haushaltpolitik zum Wohle unserer Kinder und Enkelkinder. Es sind politische Antworten gefragt, wie künftig finanzielle Handlungsspielräume erhalten werden können. Das heißt unter anderem auch Bürokratieabbau. Eine Verwaltungsreform, die die Aufgaben zwischen Land und Kommunen neu und transparenter ordnet, verschlankt Verwaltungshandeln. Mithin muss der kommunale Finanzausgleich entflechtet werden.

Kommunen sollten für ihre Pflichtaufgaben auch die finanziellen Mittel erhalten, die sie zur Bewältigung jener Aufgaben benötigen. Überdies müssen Landkreise, Städte und Gemeinden befähigt werden, sich selbst finanzielle Spielräume zu schaffen. Bei der Versorgung mit Strom, Gas und Wärme als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge beispielsweise müssen Kommunen die Möglichkeit haben, sich wirtschaftlich betätigen und damit auch Gewinne erzielen zu können. Nur so können die Kürzungsmaßnahmen des Landes anteilig kompensiert werden. Derzeit betreibt das Land bei den Kommunen Aderlass und hat vergessen, frische Blutkonserven anzuhängen. Das kann auf Dauer nicht gut gehen.

Was bei allen Mühen zur Reduzierung der Ausgaben zu kurz kommt, ist der Blick auf die Einnahmenseite. Wir haben doch weniger ein Ausgaben- als vielmehr ein Einnahmeproblem. Der Spitzensteuersatz, der noch unter Rot-Grün von 53 auf 42 Prozent abgesenkt wurde, hat zu Entlastungen bei Besserverdienenden geführt und die Einnahmesituation von Bund, Ländern und Kommunen verschlechtert. Das hat die Schere zwischen Arm und Reich vergrößert und das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger_innen arg gebeutelt. Der Spitzensteuersatz muss wieder angehoben werden. Gleiches gilt bei der Erbschaftssteuer. Gemeinsam mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer werden dem Staat die notwendigen Instrumente für eine sozial gerechte Umverteilung an die Hand gegeben. Es ist höchste Zeit, dass sich der Freistaat Thüringen endlich dafür im Bundesrat stark macht. Die populistischen Forderungen der FDP nach Steuersenkungen fallen doch völlig aus der Zeit und würden die finanzielle Situation gerade hier im Freistaat und in den Kommunen verschärfen.

Haushaltskonsolidierung darf also nicht einseitig stattfinden und zum bloßen Prinzip erhoben werden. Sie muss sich ebenso an der Frage der sozialen Gerechtigkeit orientieren.

 

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